Kontakt und Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Friedhof Brück, Lehmbacher Weg: Zuständige Friedhofsverwaltung, Kontakt, Vorsprache und Angaben für eine konkrete Anfrage.

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Zuständigkeit

Die Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Friedhofsverwaltung ist für den Friedhof Brück am Lehmbacher Weg zuständig. Die Besucheradresse des Friedhofs lautet Lehmbacher Weg, 51109 Köln. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob der Termin an einem Verwaltungsstandort stattfindet; die Adresse eines Eingangs ist nicht automatisch die Anschrift des zuständigen Büros.

Kontakt

  • Telefon für den Friedhof Brück am Lehmbacher Weg: 0221 2858735
  • Für den Friedhof Brück am Lehmbacher Weg ist hier keine eigene E-Mail-Adresse angegeben; nutzen Sie die weiteren Kontaktwege von der Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Friedhofsverwaltung.

Kontakt und Vorsprache bei der Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Friedhofsverwaltung:

WochentagServicezeit
Kontakt und VorspracheFür einen Verwaltungsbesuch vorher einen Termin vereinbaren.

Anfrage vorbereiten

Nennen Sie in jeder Anfrage ausdrücklich Friedhof Brück, Lehmbacher Weg. Für eine Grabsuche gehören der vollständige Name, Lebensdaten und – falls bekannt – Abteilung, Reihe und Grabnummer dazu. Bei Grabarten oder Grabpflege ergänzen Sie Nutzungsrecht, gewünschte Leistung und Zeitraum. Bei einem Besuchsproblem helfen Datum, gewählter Zugang und ein naher Kartenpunkt wie Fußgängertor am Lehmbacher Weg, Gedenkort, Friedhof Lehmbacher Weg, Parkfläche.

Wofür Sie die Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Friedhofsverwaltung benötigen

Die Verwaltung entscheidet über Belegung, Grabvergabe, Gebühren, Nutzungsrechte, Gestaltungsvorgaben und gewerblichen Zugang auf dem Friedhof Brück am Lehmbacher Weg. Sie ist außerdem die richtige Stelle für kurzfristige Einschränkungen oder eine amtliche Grabangabe. Diese Website unterstützt die Besuchsplanung mit Adresse, Wegen und 7 Orientierungspunkten, ersetzt aber weder eine persönliche Zusage noch die für den Friedhof geltenden Regelungen.